Ehe gut - alles gut!
Ein Happy End steht bevor - Sie haben sich entschlossen, "Ja" zu Ihrem Partner zu sagen und das Versprechen, ihr oder ihm in Treue verbunden zu sein, zu geben. Ein Ende ist der Gang vor den Traualtar nur im Film.
Im richtigen Leben ist das "Happy End" der Anfang von etwas Neuem. Im rechtlichen Sinn ist dieses Neue vor allem auch eine Frage der Vermögensaufteilung, so unromantisch das im Augenblick klingen mag. Je profunder Ihre Kenntnis über diese rechtlichen Bestimmungen des Eherechts sind, auf welchen Ihr neues Leben unter anderem auch beruhen wird, desto besser können Sie darauf aufbauen. Das beginnt vielleicht bereits mit der Entscheidung über den gemeinsamen Namen.
Das Gesetz regelt die mit der Ehe verbundenen Vermögensfragen im so genannten Ehegüterrecht. Da es bei diesem Gesetz häufig einen Spielraum gibt, und da die gesetzlichen Bestimmungen oft als nicht ausreichend empfunden werden, gibt es die Möglichkeit, einen Ehevertrag zu schließen. Als österreichischer Rechtsanwalt kann ich Sie und Ihren Partner oder Ihre Partnerin in dieser Hinsicht beraten, wenn Sie eine Verbindung nach österreichischem Recht eingehen.
Sie sollten sich, bevor Sie den Schritt zum Standesamt machen, im Klaren darüber sein, was diese Entscheidung rechtlich und gesetzlich für Sie bedeutet. Je mehr Sie über das Ehegüterrecht erfahren, desto besser können Sie die gemeinsame Zukunft planen, in der vielleicht auch Kinder eine große Rolle spielen werden. Nehmen Sie sich die Zeit, und forschen sie gemeinsam etwas nach, oder lassen Sie einen Anwalt Ihre persönliche Situation untersuchen.
Ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann Ihnen allfällige Hürden oder eventuelle künftige Probleme, insbesondere wenn sich gründsätzliche Dinge ändern sollten, aufzeigen. Er wird Ihre Situation nüchtern und professionell analysieren und kann Vorschläge machen, wie spätere Probleme verhindert werden könnten. Dabei muss es gar nicht nur um eine eventuelle spätere Trennung gehen. Es kann einer guten Beziehung nützen, wenn rechtliche und Vermögensverhältnisse klar, beziehungsweise geklärt, sind.
Das Ehegüterrecht regelt die vermögensrechtliche Beziehung der Ehepartner untereinander. Das österreichische (Ehe-)Recht sieht die Gütertrennung vor. Wünscht das Paar Gütergemeinschaft, so kann diese im Ehevertrag vereinbart werden.
In Österreich haben die Ehepartner in beschränktem Maß die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag in Form eines Notariatsakts eine andere als die rein gesetzliche vertragliche Grundlage zu geben. Wenn Sie diese Möglichkeit nützen möchten, kann eine vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt später zusätzlichen Ärger und Kosten sparen. Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich (vor und nach der Eheschließung).
Gütertrennung
Bei Gütertrennung bleiben die Ehegatten Eigentümer und Eigentümerin des Vermögens, das in die Ehe eingebracht, sowie auch des Vermögens, das während der Ehe erworben wurde.
Der Ehegatte und die Ehegattin verwalten das eigene Gut selbst und haften nur für die eigenen Schulden. Aber was ist das jeweils eigene Gut?
Sollte die Ehe geschieden werden, werden sowohl das eheliche Gebrauchsvermögen als auch die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Häufiger sind gerade diese Gegenstände oder Werte, wie auch die Frage ihrer Zuordnung, Grund für Differenzen.
Zum Beispiel besteht oft Ungewissheit, ob das gemeinsam genützte Fahrzeug ebenso dazu zu zählen ist, wie etwa die Zweitwohnung oder das Reitpferd. Auch Rechte, wie zum Beispiel das Anwartsrecht auf Einräumung von Wohnungseigentum, können einen Vermögenswert darstellen. Wozu zählen sie und was ist, wenn Kinder ebenfalls einen Anspruch darauf haben? Was ist mit Dingen, die in die Ehe eingebracht werden, oder etwa durch Erbschaft oder als Schenkung erworben wurden? Auch Dinge, die der Ausübung des Berufes dienen, wie eine Computerausrüstung oder die nur ein Teil allein benützt, wie Schmuck, oder solche, die zu einem Unternehmen gehören, Anteile an einem Unternehmen und dergleichen mehr müssen dabei in Betracht gezogen und eingeordnet werden.
Als Rechtsanwalt bin ich mir der Verantwortung bei der Beratung in Eherechtsfragen bewusst und bin bestrebt, den denkbar tragfähigsten juristischen Beitrag zum Gelingen einer Ehe und zum Aufbau einer Familie zu leisten. Sollten einmal dunkle Wolken über der Partnerschaft hängen, möchte ich helfen, meinen Klientinnen und Klienten in dieser kritischen Phase das beruhigende Gefühl zu ermöglichen, vor der Gefahr ungerechter Entscheidungen weitestgehend geschützt zu sein.
Meine Kanzlei erstellt Eheverträge für Klienten in ganz Österreich, insbesondere Steiermark, Grenzgebiet zu Salzburg mit Bezirk St. Johann im Pongau, Altenmarkt, Radstadt, Mandling, Radstädter Tauern, Zauchensee und Bezirk Liezen mit Ramsau, Rohrmoos Untertal, Gröbming, Haus, Sölk, Stein an der Enns, Ennstal. Sie liegt im Zentrum von Schladming.
Dr. Gerhard Rainer
Rechtsanwalt Österreich
Verteidiger in Strafsachen
Mitglied der Treuhandrevision
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