Ehevertrag
Ehe gut - alles gut!
Ein Happy End
steht bevor - Sie haben sich entschlossen, "Ja" zu Ihrem Partner zu sagen und
das Versprechen ihr oder ihm in Treue verbunden zu sein, zu geben. Ein
Ende ist der Gang vor den Traualtar nur im Film. Im richtigen Leben ist das
"Happy End" der Anfang von etwas Neuem. Im rechtlichen Sinn ist dieses Neue vor
allem eine Frage der Vermögensaufteilung, so unromantisch das im Augenblick auch
klingen mag. Je profunder Ihre Kenntnis über diese rechtlichen Bestimmungen
sind, auf welchen Ihr neues Leben unter anderem auch beruhen wird,
desto besser können Sie darauf aufbauen.
Das Gesetz regelt die mit der Ehe verbundenen Vermögensfragen im so genannten Ehegüterrecht. Wir werden Ihnen unten Näheres dazu erläutern. Da es bei diesem Gesetz einen Spielraum gibt und da die gesetzlichen Bestimmungen oft als nicht ausreichend empfunden werden, gibt es die Möglichkeit, einen Ehevertrag zu schließen.
Grundsätzlich muss jedem Paar, das eine Heirat plant, geraten
werden, sich das Ehegüterrecht durchzusehen oder mit einem Rechtsanwalt darüber
zu sprechen. Nehmen Sie sich die Zeit, und
forschen sie etwas nach, hier können nur dessen Grundzüge kurz dargelegt werden.
Sie sollten sich aber, bevor Sie den Schritt zum Standesamt machen, im Klaren
darüber sein, was diese Entscheidung rechtlich und gesetzlich für Sie
bedeutet. Ein, wenn auch noch so kurzes, Gespräch mit einem Rechtsanwalt sollte
unbedingt eingeplant werden. Er wird Ihre Situation nüchtern und professionell
analysieren und Vorschläge machen, wie spätere Probleme verhindert werden
können. Dabei muss es gar nicht nur um eine eventuelle spätere Trennung gehen.
Es kann einer guten Beziehung nur nützen, wenn die rechtlichen und
Vermögensfragen klar, beziehungsweise geklärt, sind.
Falls Sie schon einen Ehevertrag in Händen halten und diesen noch einmal von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen möchten, vielleicht weil Sie sich über den einen oder anderen Punkt nicht ganz im Klaren sind, lassen Sie diesen Ehevertrag einfach rasch, diskret und kostengünstig überprüfen, indem sie ihn per eMail an den Rechtsanwalt senden.
Ehevertrag und Ehegüterrecht
Das Ehegüterrecht regelt die vermögensrechtliche Beziehung der Ehepartner
untereinander. Das österreichische (Ehe-)Recht sieht die Gütertrennung vor. Wünscht das Paar
Gütergemeinschaft, so kann diese im Ehevertrag vereinbart werden.
Gütertrennung
Bei Gütertrennung bleiben die Ehegatten Eigentümer und Eigentümerin des
Vermögens, das in die Ehe eingebracht, sowie auch des Vermögens, das während der Ehe erworben wurde.
Der Ehegatte und die Ehegattin verwalten das eigene Gut selbst und haften nur für die eigenen Schulden.
Sollte die Ehe geschieden werden, werden sowohl das eheliche Gebrauchsvermögen als auch die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.
Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
Bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt:
- eheliches Gebrauchsvermögen sind:
alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienten:
Hausrat und Ehewohnung
gemeinsames Auto, aber auch Zweitwohnung
Luxusgüter (z.B. Segelyacht, Reitpferd)
Rechte (z.B. Anwartsrecht auf Einräumung von Wohnungseigentum) - eheliche Ersparnisse sind:
Wertanlagen, die während der Ehe entstanden sind wie
Sparbücher
Kunstsammlung
Von der Aufteilung ausgenommen sind Sachen, die von einem der Ehepartner
- in die Ehe eingebracht,
von Todes wegen erworben oder
ihm/ihr von Dritten geschenkt wurden; - oder die dem persönlichen Gebrauch des Ehegatten oder der
Ehegattin allein (z.B. Schmuck) dienen, der Ausübung eines Berufes (z.B. Bücher, PC, Werkzeug)
dienen, zu einem Unternehmen gehören, außerdem Unternehmen als solche, sowie
Unternehmensanteile (außer bloße Wertanlagen).
Hinweis: Ist der Ehegatte oder die Ehegattin bzw. ein gemeinsames Kind auf die Weiterbenützung der Ehewohnung und des Hausrates angewiesen, werden diese auch dann in die Aufteilung einbezogen, wenn sie der Ehegatte oder die Ehegattin in die Ehe eingebracht hat, sie geerbt oder geschenkt wurden. Falls Sie einen Ehevertrag erstellen oder prüfen lassen möchten, ist Ihnen hier ein Rechtsanwalt behilflich.
Ehevertrag
In beschränktem Rahmen
haben die Ehepartner die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere
als die rein gesetzliche
vertragliche Grundlage zu geben.
Da bei einer späteren Scheidung oft nicht mehr
feststellbar ist, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst
während der Ehe erstanden oder angespart wurden, ist ein
Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig, um einen Streit
wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden.
Hinweis: Eheverträge müssen grundsätzlich in Form eines
Notariatsaktes abgeschlossen werden.
Achtung!
Gewisse Dinge können in einem Ehevertrag nicht geregelt werden, unter anderem kann auf den Anspruch auf Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen (insbesondere der Ehewohnung) im Voraus nicht rechtswirksam verzichtet werden, ein gänzlicher wechselseitiger Verzicht auf Unterhalt für die aufrechte Ehe kann nicht vereinbart werden, und Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind bloße Absichtserklärungen. Ihnen kommt im Fall der Scheidung keine verbindliche Wirkung zu!
Tipps für Ehevertrag
Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand) angepasst werden.
Wichtiger Hinweis: Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich (vor und nach der Eheschließung).
Lassen Sie hier rasch, unbürokratisch und kosteneffektiv Ihren Ehevertrag überprüfen.
Nähere Auskunft bei Rechtsanwalt Dr. Gerhard Rainer
Senden Sie uns einfach eine Kopie des Ehevertrages zu. Sie können den Vertrag auf mehrere Arten prüfen lassen, entweder online mittels eMail, über Fax oder per Post.
So lassen Sie den Ehevertrag vor Unterzeichnung prüfen
Dies beinhaltet eine Prüfung Ihres Ehevertrages
Kosten für die Überprüfung des EhevertragesEhevertrag vom Rechtsanwalt prüfen oder erstellen lassen
Ihre persönliche Ehevertrag - Anfrage an den Rechtsanwalt oder das Büro des Rechtsanwaltes