Grundbuch und Firmenbuch Abfragen

Grundbucheintrag, Grundbuchauszug

Grundbuch Österreich Eintrag GrundbucheintragFragen zu Einträgen im Grundbuch oder im Firmenbuch beantworten wir gerne für Sie. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir von Ihnen die nötigen Informationen zum Überprüfen erhalten. Unseren Service können wir Ihnen kostengünstig anbieten, da durch die hauptsächlich elektronische Bearbeitung Zeit gespart werden kann.

Insbesondere bei Einträgen im Grundbuch sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Grob gesprochen sind im Grundbuch die Eigentumsverhältnisse einer Liegenschaft festgelegt. Das Grundbuch ist darum die wichtigste Grundlage um Vermögen an Liegenschaften wie Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Geländen und so weiter, zu begründen. Ein Grundbucheintrag sichert Ihnen Ihre Rechte an unbeweglichen Gütern. Zwar können Sie etwa eine Wohnung käuflich mittels Kaufvertrag erwerben und werden somit vertraglich Eigentümer dieser Wohnung, doch erst der Grundbucheintrag sichert Sie ab. Grundsätzlich ist das Grundbuch und der Grundbuchauszug jedermann zugänglich. Es fallen jedoch Auskunftsgebühren an. Wer nicht geschult im Umgang mit der Handhabung von Grundbucheintrag und Grundbuchauszug ist, sollte sich diese Arbeit unbedingt von Profis abnehmen lassen.

Wann und warum Grundbuch prüfen lassen?

Grundbuch Österreich Eintrag GrundbucheintragWir raten Ihnen auch auf jeden Fall Ihren Eintrag im Grundbuch einmal überprüfen zu lassen, wenn Sie etwa eine Miteigentümerschaft haben oder mit Ihrem (Ehe)-Partner gemeinsam eine Liegenschaft besitzen. (siehe auch Ehevertrag) Fehlerhafte oder gar lückenhafte Einträge im Grundbuch können unter Umständen ernste Folgen etwa für Ihre Erben aus einer anderen Ehe oder auch für Sie selbst im Falle einer Erbschaft haben. Leider sind uns aus der Praxis Fälle bekannt, in welchen Ehepartner manchmal jahrzehntelang glaubten, am gemeinsam erworbenen Besitz mitbeteiligt zu sein, doch dann feststellen mussten, dass sie nicht im Grundbuch eingetragen waren. Aus diesem Grund konnten die Kinder aus erster Ehe bei der Erbfolge nicht berücksichtigt werden. Eine rechtzeitige Überprüfung des Eintrages im Grundbuch hätte viel Kummer ersparen können. Wenn Sie also noch niemals Ihren Grundbucheintrag mit eigenen Augen gesehen haben, lassen Sie ihn jetzt gleich überprüfen. Wir können Ihnen hier Unterstützung anbieten.

Informationen für Prüfung  Grundbucheintrag oder Grundbuchauszug

Sollten Sie Informationen zu Grundbuch und/oder Firmenbucheinträgen benötigen, recherchieren wir diese gerne kostensparend für Sie.

Wir benötigen hierfür folgende Informationen:

  • Grundstücksnummer
  • Einlagezahl (EZ)
  • die Gemeinde (KG)

Welcher Vertrag sichert Ihnen den Eintrag im Grundbuch?

Grundbuch Österreich Eintrag GrundbucheintragSollten Sie den Kauf einer Liegenschaft erwägen, aber nicht sicher sein, ob der Kaufvertrag auch wirklich diesen Grundbucheintrag zusichert, senden Sie uns einfach den Vertrag per Fax oder als Anhang im eMail zu. Wir prüfen diesen Vertrag dann für Sie und machen Sie auf eventuelle Fallen aufmerksam. Sie erhalten von uns diskrete Auskunft und können selbstverständlich die Zusendung anonymisieren. Unterschreiben Sie erst, nachdem Sie von uns eine Analyse erhalten haben. Wir können Ihnen in der Regel sehr rasch Auskunft erteilen, sobald wir die Bestätigung Ihrer Einzahlung erhalten haben, machen wir uns für Sie an die Arbeit. Dann haben Sie spätestens binnen 2-3 Arbeitstagen unsere Antwort.

Vertrag erstellen, der Eintrag im Grundbuch sichert

Tipp für Geschäfte die das Grundbuch betreffen

Ein wichtiger Ratschlag, vor allem bei Immobiliengeschäften: Lassen Sie sich bei derartigen Geschäften nicht unter Druck setzen, obwohl das manchmal schwierig ist, da man ja meist das Objekt unbedingt möchte, und man natürlich fürchtet, ein anderer könnte einem zuvor kommen. Dennoch werden seriöse Anbieter verstehen, dass Sie einige Tage Zeit zum Überlegen brauchen. Wer Ihnen allerdings das Gefühl vermittelt, Sie müssten jetzt sofort etwas unterschreiben, um "den Zuschlag" zu bekommen, dem sollten Sie mit Vorsicht begegnen. Solche Art Vorverträge müssen Sie zwar nicht unbedingt zum Kauf eines Objektes verpflichten, die Maklergebühr ist aber danach meist zu bezahlen. Sollten Sie sich bereits dazu hinreißen haben lassen, das Objekt aber doch nicht kaufen wollen, und nun unsicher sein, ob Sie tatsächlich die Maklergebühr entrichten müssen, senden Sie uns bitte umgehend eine Kopie des Vertrages zu.

Ihre persönliche Grundbuch Anfrage an den Rechtsanwalt oder das Büro des Rechtsanwaltes

Ablauf bei Fragen zu Grundbuch und Grundbucheintrag

© | Impressum | Kontakt Webmaster | Haftungsausschluss | Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr

[XHTML 1.0] [CSS]