Kaufvertrag

Der Kauf - auch hier gilt: prüfen geht vor kaufen!

Kaufvertrag Österreich Recht Vertrag Kauf DeutschlandDer Kaufvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, den Verkaufsgegenstand dem Käufer zu übereignen, und der Käufer sich verpflichtet, einen bestimmten Preis dafür zu bezahlen.

Gegenstand eines Kaufvertrages kann eine bewegliche Sache, eine unbewegliche Sache (Immobilie), oder ein Tier sein. Außerdem können auch Rechte (ein Patent, eine Erbschaft, eine Beteiligung) oder Sach- oder Rechtsgesamtheiten (Unternehmen) verkauft werden.

Form: Die Vereinbarung des Kaufvertrages kann sowohl mündlich, schriftlich oder auch durch "schlüssiges Handeln" erfolgen. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag in der Regel formfrei ist. In manchen Fällen, insbesondere bei Immobilienkäufen, sind jedoch gesetzliche Formvorschriften zu beachten. Hier lauern gewisse Gefahren, auf die wir Sie hier unten kurz hinweisen werden.

Wenn Sie also Partei eines Kaufvertrages sind oder werden möchten, sollten Sie sich zuvor erkundigen, ob Ihr Rechtsgeschäft bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen muss, um gültig zu werden. Ein Rechtsanwalt erteilt Ihnen darüber und über Kaufvertrag allgemein gerne Auskunft.

Kaufvertrag Was zu beachten ist:

Kaufvertrag Österreich Recht Vertrag Kauf DeutschlandEtwas zu kaufen ist meist ein sehr schönes Erlebnis. Wir freuen uns auf das Neue in unserem Leben, haben vielleicht darauf hin gespart, und lange davon geträumt, bevor wir dann tatsächlich zur Tat schreiten. Sie sollten dieses Erlebnis von Anfang bis zum Ende genießen und den Kauf nicht bereuen müssen. Dafür sind einige Dinge zu beachten, die Sie wahrscheinlich längst wissen, die aber nicht oft genug wiederholt werden können, weil sie komplexer sind, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Wir werden versuchen, Ihnen am Beispiel des Immobilienkaufes zu vermitteln, was wir meinen.

Kauf von beweglichen Gütern

Kaufvertrag Österreich Recht Vertrag Kauf DeutschlandAls erstes sollten Sie sich natürlich den Gegenstand genau ansehen. Lassen Sie nach Möglichkeit Expertisen erstellen, wenn es sich um sehr wertvolle Gegenstände handelt. Holen Sie eine zweite Meinung ein, dies gilt etwa für Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Autos, aber natürlich auch für andere Waren, wie z.B. eine Restaurantausstattung, Möbel, Werkzeuge oder Maschinen. Computer und Elektrowaren sollten vor Kauf getestet werden, wählen Sie also möglichst nicht etwas aus der "Box von nebenan", sondern suchen Sie einen Händler auf, der die Waren, die er anbietet, ausstellt, und Sie damit hantieren lässt. Immer wieder kommt es zu Beschwerden der Käufer, die meinen, eine schadhafte Ware erhalten zu haben, wo sie doch einfach nur vergessen haben, die Bedienungsanleitung genau zu lesen. Nehmen Sie sich Zeit, das Objekt Ihrer Begierde auch richtig kennen zu lernen. Das gehört zum genussreichen Kaufen dazu.

Mängel

Kaufvertrag Österreich Recht Vertrag Kauf DeutschlandDer Verkäufer ist verpflichtet, die Ware frei von Mängeln zu übergeben oder ausdrücklich darauf hinzuweisen. Stellen Sie als Käufer dennoch später an Neuwaren einen Mangel fest, sollten Sie prüfen oder prüfen lassen, ob dies in der Gewährleistungspflicht des Verkäufers enthalten ist. Falls dem so ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den Schaden zu beheben oder notfalls eine neue Ware zu übergeben. Falls dies unmöglich sein sollte, etwa weil es sich um eine Wohnung oder um ein Einzelstück handelt, muss eine andere Vereinbarung gesucht werden. Hierbei wird Sie der Rechtsanwalt unterstützen.

Kaufvertrag Immobilien und Grundstücke

Bei diesen Kaufverträgen ist weit mehr zu beachten

Kaufvertrag Österreich Recht Vertrag Kauf DeutschlandBei Immobilienkäufen und Grundstücken ist natürlich weit mehr zu beachten, wir können hier aber nur einen kleinen Teil davon auflisten. Wir möchten Ihnen vor allem zeigen, wie komplex ein derartiges Rechtsgeschäft in der Praxis sein kann, auch wenn es theoretisch recht einfach aussieht.

Vor Unterzeichnung des Kaufvertrages muss zum Beispiel im Grundbuch überprüft werden, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer bzw. der rechtmäßige Vertreter des Eigentümers ist und rechtens in dessen Auftrag handelt.

Stimmt das Preis/Leistungsverhältnis, stimmen alle vom Verkäufer behaupteten Angaben zu Details wie zu Anschlüssen, Flächenwidmung, Baugenehmigungen?

Wenn der Verkäufer sich im Rahmen des Kaufvertrages zu zukünftigen Leistungen, wie Erneuerung von Leitungen, Einbau eines Lifts o.ä., etwa weil es sich um eine Miteigentümerschaft handelt, verpflichtet, was ist dabei zu beachten? Zumindest dies: Formulieren sie diese Verpflichtung so, dass die Leistung notfalls auch einklagbar ist und der Verkäufer sich ihr unter keinen Umständen entziehen kann. Achten Sie darauf, dass nicht ein anderer Paragraph oder Absatz diese Verpflichtung relativiert, einschränkt oder gar aufhebt.

Lassen Sie sich nicht auf schwammige Formulierungen ein, deren Auslegung dann im Ermessenspielraum eines Richters liegt. Solch eine Formulierung ist etwa, speziell in Wien, der Begriff des Bauauftrages. Bedenken Sie, dass im Jargon dabei lediglich ein behördlicher Bauauftrag gemeint ist und keineswegs ein Bauauftrag von Seiten des Verkäufers oder der Hausverwaltung oder von Ihnen. Fordern Sie klare Begriffe, lassen Sie sich dabei nicht von mündlichen Versicherungen seitens der verkaufenden Partei beeindrucken. Verlangen Sie schriftlich genaue Definitionen solcher Begriffe, brechen Sie die Verhandlungen ab, wenn man Ihnen hier nicht entgegen kommt und bei schwammigen Formulierungen bleiben möchte. Wenn Sie im Laufe der Verhandlungen das Gefühl bekommen, zu viele Fragen zu stellen, zu lästig zu sein oder in einer anderen Weise eine Art Schuldgefühl sich einstellt, verzichten Sie auf weitere Verhandlungen. Man muss Ihnen auf Verlangen schriftlich darüber Auskunft geben, und es zum Teil des Kaufvertrages machen. 

Erneut möchten wir darauf hinweisen, dass dies nur ein sehr kleiner Teil dessen ist, was tatsächlich im Einzelfall hinterfragt und geprüft, und worauf geachtet werden muss. Für nähere Auskünfte zu Ihren speziellen Fragen bei einem Kaufvertrag für eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück, für Rechte oder Firmen, hilft Ihnen der  Rechtsanwalt gerne weiter. Hier können Sie Kontakt zu einem Anwalt für österreichisches Recht bei Fragen zu Kaufverträgen aufnehmen.

Kaufvertrag Wohnung Neubau

Einige Anmerkungen dazu:

Bei Kauf einer Neubauwohnung gilt unter anderem natürlich das oben Gesagte ebenfalls. Wiederum ist der Kaufvertrag individuell und es werden jeweils bestimmte Vereinbarungen an die Situation anzupassen sein.

Kaufvertrag Altbauwohnung Mieteigentümerschaft

Kaufvertrag Österreich Recht Vertrag Kauf DeutschlandUnbedingt zu beachten: sollte es sich um eine alte Bausubstanz handeln, fordern Sie Einsicht in ein bauliches Gutachten ein. Sehen Sie sich dieses Gutachten genau an, überprüfen Sie die einzelnen Teile selbst, indem Sie den Makler oder Verkäufer bitten, Sie an die beschriebenen Orte zu führen. Lassen Sie sich dabei weder vertrösten oder gar - etwa durch fehlende Schlüssel, einen ablaufenden Parkschein oder dergleichen - zum Nachgeben zwingen. Ein Gutachten Ihrer Wohnung allein ist bei Miteigentümerschaften nicht ausreichend, denn Sie sind gesetzlich verpflichtet, die gemeinsamen Räumlichkeiten der Miteigentümerschaft anteilsmäßig auf Dauer instand zu halten. Fordern Sie darum Pläne der gesamten Liegenschaft, an der Sie mit dem Kauf der Wohnung ein Miteigentum erwerben, und sehen Sie sich die einzelnen Räumlichkeiten an. Besehen Sie sich die Hinter- und Lichthöfe, schauen Sie in die Waschküchen, Keller und Fahrradkeller. Alle gemeinsam genützten Flächen der Liegenschaft gehören anteilig Ihnen und Sie sind daher auch mit verantwortlich.

Kaufvertrag Grundstücke oder Häuser

Kaufvertrag Österreich Recht Vertrag Kauf DeutschlandBei Grundstücken überlegen Sie sich, falls Sie dort bauen möchten, am besten schon den Grundriss vor Abschluss des Kaufvertrages. Es muss kein detaillierter Plan sein, doch vor allem, wenn Sie ein Wohnhaus bauen möchten, sollten Sie unbedingt vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages zumindest die Himmelsrichtung der einzelnen Räume im Kopf haben. Recherchieren Sie danach die umliegenden Grundstücke und vor allem deren Widmung. Erkundigen Sie sich, ob dort Bauvorhaben geplant sind. Falls Sie zum Beispiel feststellen, dass in einigen Jahren ostseitig eine Durchzugsstrasse gebaut werden soll, und Sie Ihr Schlafzimmer auf diese Seite ausgelegt haben, überlegen Sie ob Sie dann das Grundstück (vor allem zu dem angegebenen Preis) noch haben möchten oder ob Sie einfach anders bauen. Aber auch Nebenräumlichkeiten, etwa die Heimwerkstatt, Garage oder der Schuppen müssen vorab überprüft werden. Gibt es ein Wegerecht? Kann Ihnen irgendwann einmal jemand die Zufahrt verbauen? Wenn Sie freien Blick auf eine Waldlichtung haben und Ihre Terrasse daraufhin einplanen, fragen Sie, ob nicht am Nebengrundstück doch einmal gebaut werden darf. Lassen Sie gleich hier einen ausführlichen Grundbuchcheck machen, falls Sie selbst zu wenig Zeit dazu haben, oder die Abkürzungen in den Tabellen verwirrend finden. (siehe Punkt: Grundbuch).

Aber noch wichtiger sind die Einträge im Grundbuch über das Grundstück, an dem Sie Interesse haben. Hier sollten sie unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen. Im Grundbuch stehen Eigentumsverhältnisse, aber auch die Belastungen, wie Hypotheken, Rechte usw.

Allgemeines zu Kaufvertrag bei Immobilien

Vor einigen Sachen ist aber noch dringend zu warnen:

  • Es gibt in Österreich den Grundbücherlichen Eintragungsgrundsatz, das bedeutet:
    Das Eigentum an einer Liegenschaft erlangen Sie nicht schon dadurch, dass Sie den Kaufvertrag unterfertigen, die Liegenschaft faktisch übernehmen und den Kaufpreis bezahlen. Vielmehr ist für diesen Eigentumserwerb Ihre Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin erforderlich.
  • Außerdem herrscht der Grundbücherliche Prioritätsgrundsatz
    Hier liegt eine weitere Gefahr für unvorsichtige Käufer und Käuferinnen! Der Rang einer Eintragung im Grundbuch richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens des entsprechenden Grundbuchsgesuchs. Der Grund, sich das Grundbuch vor dem Kauf (und vor allem auch vor der Überweisung des Kaufpreises) näher anzusehen, besteht eben gerade darin, dass alle im Rang vor der Einverleibung des Eigentums des Käufers oder der Käuferin eingetragenen Rechte grundsätzlich von diesem oder dieser zu übernehmen sind bzw. gegen ihn oder sie wirken.

Soviel nur zu einigen der allerwichtigsten Punkte bei Kaufverträgen. Sie sollten darstellen, wie vielschichtig manche einfach scheinende Verträge, wie es Kaufverträge sind, sein können. Bitte konsultieren Sie einen Fachmann oder eine Fachfrau für Ihre speziellen Fragen oder für weitere allgemeine Informationen. Senden Sie Ihre spezielle Frage zu Kaufvertrag per eMail an einen Rechtsanwalt.

Extra Tipp zu Kaufvertrag im Immobilienbereich

Achtung! Die im Grundbuch eingetragene Widmung entspricht sehr oft nicht dem tatsächlich gültigen Flächenwidmungsplan, der bei der Gemeinde eingesehen werden kann!

Rat bei Kaufvertrag

Lassen Sie hier rasch, unbürokratisch und kosteneffektiv Ihren Kaufvertrag überprüfen. Rechtsanwalt Dr. Gerhard Rainer

Senden Sie uns einfach eine Kopie des Kaufvertrages zu. Sie können den Vertrag auf mehrere Arten prüfen lassen, entweder online mittels eMail, über Fax oder per Post. 

So lassen Sie den Kaufvertrag vor Unterzeichnung prüfen

Dies beinhaltet eine Prüfung Ihres Kaufvertrages

Kosten für die Überprüfung des Kaufvertrages

Kaufvertrag vom Rechtsanwalt erstellen lassen

Ihre persönliche Kaufvertrag - Anfrage an den Rechtsanwalt oder das Büro des Rechtsanwaltes

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