Rechtsanwalt in Österreich
„Der Rechtsanwalt ist
verpflichtet, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz
gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen
jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu
vertreten. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz
zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet,
unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und
Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche
seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht
widerstreiten.“
§ 9 Abs 1 RAO (Rechtsanwaltsordnung)
Ein österreichischer Rechtsanwalt hilft und berät Sie in
allen Rechtssachen. Sie können ihn zu Ihrem Vertreter
bestimmen. Rechtsanwälte in Österreich haben von allen
Berufen in der Rechtsberatung die umfassendste und weitreichendste
Vertretungsbefugnis. Sie erstreckt sich
auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und
umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung
in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen
öffentlichen und privaten Angelegenheiten.
Da der Berufsstand des Rechtsanwaltes in Österreich frei und
unabhängig ist, kann der Anwalt für seinen Mandanten
oder seine Mandantin notfalls auch gegen staatliche oder
andere Institutionen, oder gegen andere mächtige,
scheinbar übermächtige, Gegner auftreten.
Der österreichische Rechtsanwalt ist dabei
ausschließlich seinem Klienten oder seiner
Klientin verpflichtet, und hat nur deren
Interessen zu vertreten, niemandes andere. Dabei muss er
sich an die Gesetze der Republik Österreich halten.
Der österreichische Rechtsanwalt unterliegt der
Schweigepflicht und hat auch gegenüber den Gerichten
und sonstigen Behörden das Schweigerecht! Die
Kanzlei Dr. Gerhard Rainer ist Mitglied der ÖRAK Kammer
der österreichischen Rechtsanwälte.
www.rechtsanwaelte.at

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