Recht und Vertrag bei Schenkungen

Schenkung - die gute Lösung

Schenkung Recht Österreich Vertrag SchenkungsvertragEine Schenkung ist oft die beste Form der Übergabe von Besitztum zu Lebzeiten, zum Beispiel um die Erbfolge zu regeln. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen und ihn Ihren Schenkungsvertrag für Sie überprüfen lassen. Wir haben auf diesen Internetseiten eine bequeme Form für Sie geschaffen, Ihre Geschäfte mit einem Gefühl der Sicherheit abwickeln und rasch Unsicherheiten klären zu lassen.  Vielleicht sind Sie ja nicht sicher, ob an eine Schenkung überhaupt die von Ihnen gewünschten Bedingungen geknüpft werden können oder dürfen, ob diese rechtswirksam sind oder was es bedeutet, wenn zwar Bedingungen vereinbart wurden, sich der Vertragspartner dann aber nicht daran hält.

Vielleicht möchten Sie einfach nur eine "zweite Meinung" einholen, oder stellen sich die Frage, ob es nicht doch eine für alle Beteiligten noch bessere Lösung für Ihre geplante Schenkung gibt.

Schenkung Recht Österreich Vertrag SchenkungsvertragWenn Ihnen ein Schenkungsvertrag zur Unterzeichnung vorliegt, und Sie nicht sicher sind, ob auch tatsächlich jeder für die Rechtmäßigkeit wichtige Punkt beachtet wurde, oder welche Folgen dieser Vertrag nun tatsächlich für Sie hat, senden Sie uns einfach eine Kopie des Schenkungsvertrages zu. Sie können die Schenkung auf mehrere Arten prüfen lassen: entweder online mittels eMail, über Fax oder per Post. 

So lassen Sie den Vertrag vor der Schenkung prüfen

Dies beinhaltet eine Prüfung Ihres Vertrages bei einer Schenkung

Kosten für die Überprüfung Ihrer Verträge zu Schenkung  oder Erstellung von Schenkungsvertrag

Allgemeines zur Schenkung

Die Erbfolge kann zum Beispiel durch Schenkung unter Lebenden vorweggenommen werden. Diese Art der  vorsorgenden Vermögensübertragung wird oft gewählt, um das Vermögen im Familienbesitz zu erhalten, Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder um Steuer zu sparen.

Meist werden Liegenschaften, also Häuser, Grundstücke, Eigentumswohnungen zu Lebzeiten durch eine Schenkung übertragen. Es lassen sich aber auch alle anderen Vermögenswerte verschenken (z.B. Aktien, Schmuck, Fahrzeuge, Sparbücher oder Bargeld).


Extra Tipp Schenkung

Es ist dringend zu empfehlen, als Geschenkgeber oder Geschenkgeberin im Vertrag der Schenkung Gegenleistungen bzw. Sicherheiten zu vereinbaren!
 

Nähere Auskunft bei Rechtsanwalt Dr. Gerhard Rainer

Drei einfache Schritte zur Überprüfung des Vertrags der Schenkung

Überprüfung von Schenkungsvertrag oder Grundfragen zu Schenkung und anderen Formen der Übergabe

Vertrag für Ihre Schenkung von einem Rechtsanwalt erstellen lassen oder Beratung per eMail dazu einholen


Ihre persönliche Schenkungs - Anfrage an den Rechtsanwalt oder das Büro des Rechtsanwaltes

 

 

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